Das Stadtmarketing Elmshorn lädt die Elmshorner Händlerschaft mehrmals im Jahr zum Händlertreffen ein. Nächster Termin:
steht noch nicht fest
Aufnahmeantrag/Beitrittserklärung
Beitragsordnung
In Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 2 der Vereinssatzung gilt:1. Der Mindestbeitrag beträgt € 2.500,00 zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr.
2. Gemeinnützige Vereine und Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Bildungseinrichtungen können für einen Beitrag von € 1.000,- zzgl. Mehrwertsteuer pro Jahr förderndes Mitglied im Verein werden. Privatpersonen zahlen für die fördernde Mitgliedschaft € 250,- zzgl. Mehrwertsteuer.
3. Die fördernden Mitglieder haben kein Stimmrecht.
4. Den Anteil für Unternehmen mit Stimmberechtigung können sich maximal 5 Unternehmen teilen, die einen Sprecher bestimmen, der das Stimmrecht ausübt.
5. Der Beitrag kann bei einer wirtschaftlichen Notlage auf besonderen schriftlichen Antrag vorübergehen reduziert werden.
6. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, die Höhe und Fälligkeit festzusetzen.
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